Wahlleistungsservice
Sie interessieren sich für den Wahlleistungsservice an unserem Klinikum?
Wir freuen uns, Ihnen unser Wahlleistungsangebot am Klinikum vorstellen zu dürfen.
Grundsätzlich können alle Patienten die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer ohne Komfortelemente (die allgemeinen Krankenhausleistungen) am Universitätsklinikum Marburg in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen zwei Arten von Wahlleistungen an, die gemeinsam oder einzeln vereinbart werden können:
- Die Wahlleistung Chefarztbehandlung: Wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte
- Die Wahlleistung Unterkunft: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen
Auf Wunsch können Sie unsere Wahlleistungen für sich hinzubuchen - als Selbstzahler, Privat- der Zusatzversicherter.
Lernen Sie unser Wahlleistungsangebote näher kennen.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Wahlleistungsmanagerin Frau Heuser und ihr Team.
Wahlleistung Chefarztbehandlung
Wahlleistung Chefarztbehandlung
Mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH kann für den Standort Marburg eine wahlärztliche Behandlung, d. h. die im Wesentlichen persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte oder deren benannte Vertreter (Chefarztbehandlung), vereinbart werden.
Mit der Vereinbarung wahlärztlicher Behandlung profitieren Sie von der persönlichen Kompetenz, der besonderen fachlichen Qualifikation sowie der langjährigen Erfahrung eines Chefarztes oder dessen benannten Vertreters.
Die Vereinbarung erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte, einschließlich der von diesen Ärzten beauftragten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
Die Inanspruchnahme dieser ärztlichen Wahlleistung darf nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen, abhängig gemacht werden.
Die Vereinbarung der wahlärztlichen Behandlung ist zwingend vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren.
Die Abrechnung der wahlärztlichen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wahlleistung Unterkunft
Wahlleistung Unterkunft
Mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH kann für den Standort Marburg die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen (Wahlleistung Unterkunft) vereinbart werden.
Die Inanspruchnahme dieser nicht ärztlichen Wahlleistung darf nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. einer Chefarztbehandlung, abhängig gemacht werden.
Für die besondere Unterbringung und den damit verbundenen Komfortelementen wird pro Tag ein entsprechender Zuschlag berechnet.
Wählen Sie aus folgenden Komfortelementen:
- Hochwertige Bettwäsche (wenn gewünscht täglich frisch)
- Frotteebademantel
- Frotteehandtücher und Duschvorleger (wenn gewünscht täglich frisch)
- Kosmetiketui mit einer hochwertigen Auswahl an Pflegeartikeln1
- Tagezeitung, Zeitungen u.s.w.
1jeweils in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt
Information zur Wahlleistung Unterkunft
Information zur Wahlleistungsunterkunft
Unsere Wahlleistungsmanagerin und qualifizierten Servicekräfte sind während Ihres Aufenthalts für Sie da, kümmern sich um Ihre Wünsche und beantworten Ihre Fragen.
Im Rahmen der Wahlleistungsunterbringung steht Ihnen neben eine Vielzahl an Serviceangeboten im Speisenbereich auch eine umfangreiche attraktive Wahlverpflegung zur Verfügung. Hierbei finden saisonale Trends wie auch Ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung. Das Angebot entnehmen Sie bitte unserer Speisekarte.
Um Ihre Menüwünsche zu erfassen, besucht Sie täglich unsere Servicekraft. Ebenfalls mit der Servicekraft kommt täglich unser frisch bestückter Servicewagen mit den mobilen Komfortelementen zu Ihnen.
Wahlverpflegung
Wahlleistung Verpflegung
Im Rahmen der Wahlleistungsunterbringung steht Ihnen neben eine Vielzahl an Serviceangeboten im Speisenbereich auch eine umfangreiche attraktive Wahlverpflegung zur Verfügung.
Hierbei finden saisonale Trends wie auch Ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung. Das Angebot entnehmen Sie bitte unserer Wahlleistungs-Speisekarte.
Um Ihre Menüwünsche zu erfassen, besucht Sie täglich unsere Servicekraft.
Wählen Sie aus folgenden Komponenten der Wahlverpflegung:
- Wunschmenü aus der Wahlleistungsmenükarte
- Täglich frisches Obst1, Snacks1
- individuelle Auswahl an Kuchen und Salzgebäck am Nachmittag1
- Tee-Box und Säfte1
1 in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt
Kosten & Abrechnung Wahlleistung Unterkunft
Kosten & Abrechnung Wahlleistungsservice
Auf Wunsch können Sie unsere Wahlleistungen für sich hinzubuchen – als Selbstzahler, Privat- oder Zusatzversicherter. Grundsätzlich hat jeder Patient und jede Patientin die Möglichkeit, unsere Wahlleistungen zu nutzen und vor dem Klinikaufenthalt hinzuzubuchen.
Wenn Sie sich für unseren Wahlleistungsservice entschieden haben, wird im Rahmen der stationären Aufnahme eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung mit Ihnen abgeschlossen, in der über die Inhalte und Entgelte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert wird.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung, oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen als Selbstzahler.
Zusätzliche Krankenhauswahlleistungen (Wahlleistung Unterkunft):
- Einbettzimmer inklusive Komfortelemente (WL1): 177,- € / Berechnungstag
- Zweibettzimmer inklusive Komfortelemente (WL2): 87,- € / Berechnungstag
- Einbettzimmer inklusive Komfortelemente bei nicht Verfügbarkeit
Zweibettzimmer inklusive Komfortelemente (WL3): 177,- € / Berechnungstag
bzw. 87,- € / Berechnungstag
- Unterbringung einer Begleitperson (bei Regelleistungspatienten) (WL4): 90,- € / Übernachtung
- Unterbringung einer Begleitperson (bei Wahlleistungspatienten) (WL5): 112,- € / Übernachtung
Die Preise gelten inklusive aller Serviceleistungen und Extras. Der Aufnahme- und Entlassungstag werden gemeinsam als ein Tag berechnet.
Wir ermöglichen Ihnen gerne eine Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer oder die Unterbringung einer Begleitperson, soweit es unsere Belegung zulässt.
Hinweis zur Abrechnung:
Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen als Vertragspartner zur Entrichtung des zusätzlichen Entgelts verpflichtet sind, falls eine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nicht möglich ist.