Obduktionen
Klinische Obduktionen werden fast ausschließlich von einem Pathologen durchgeführt. Hierbei werden die Todesursache und die Vorerkrankungen einer verstorbenen Person durch innere ärztliche Leichenschau festgestellt. Meist stellt der zuletzt behandelnde Arzt der verstorbenen Person den Antrag auf Obduktion. Voraussetzungen einer klinischen Sektion sind, dass die nächsten Angehörigen damit einverstanden sind und der Tod durch eine natürliche Ursache (z. B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) eingetreten ist. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Medizin, sondern kann auch für Angehörige entlastend sein. Weiterhin kann eine Obduktion gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren geben (z. B. Krebs oder Erbkrankheiten). Sie erfolgt manchmal bei Versicherungsfragen (z. B. Berufserkrankungen, die zum Tod beigetragen haben können, sowie verschwiegene Vorerkrankungen).
Anforderung einer Obduktion und Auskunft
Frau Hofmann
Tel. 06421/58-62271
Obduktionsantrag Pathologie (PDF)