Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Hausordnung

der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg


§1 Geltungsbereich

Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse der Patient:innen besondere Rücksichtnahme und Verständnis.

Die nachfolgenden Bestimmungen der Hausordnung wollen ein  einvernehmliches und harmonisches Zusammenleben während des Krankenhausaufenthaltes erleichtern und das Wohl der Patient:innen fördern. Sie gelten daher für alle Patient:innen, Mitarbeiter:innen und Besucher:innen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH am Standort des Universitätsklinikums in Marburg mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich.

Ein respektvoller Umgang ist für ein harmonisches Miteinander unerlässlich. Ein wertschätzendes Verhalten gegenüber den Mitarbeiter:innen von UKGM gilt als vorausgesetzt. Aggressives Verhalten, Beleidigungen, Bedrohungen usw. haben zu unterbleiben.

Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen.


§2 Aufenthalt der Patientinnen und Patienten

Wir möchten unsere Patient:innen bitten, den Anordnungen des Klinikpersonals und des Sicherheitsdienstes zu folgen.

Die Patient:innen werden gebeten, sich während der Visiten, der Essens- und Ruhezeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten.

Patient:innen mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des ärztlichen Personals verlassen.

Patient:innen, die das Klinikum vorübergehend verlassen wollen, bedürfen hierzu einer Erlaubnis des ärztlichen Personals.

Patient:innen, die die Station vorübergehend verlassen möchten, werden gebeten, dies dem Pflegepersonal vorab mitzuteilen.

Den Zeitpunkt der Entlassung legen die Ärzt:innen aus medizinischen Gründen fest. Wenn Sie eine vorzeitige Entlassung wünschen, ist dies nur auf eigene Verantwortung möglich.

Ein Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Klinikums ist für Patient:innen und Besucher:innen grundsätzlich nicht gestattet.

Aus krankenhaushygienischen Gründen ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Mitbringen und Füttern von Tieren im gesamten Klinikbereich untersagt ist.

Nikotin und Alkohol können den Genesungsprozess erheblich beeinträchtigen.

Der Genuss von Alkohol ist daher nicht gestattet.

Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Außenbereichen des Klinikums erlaubt.

Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

Zudem ist der Konsum von nicht verordneten Drogen auf dem gesamten Klinikgelände untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur über die Geschäftsführung erteilt werden.

Wir möchten Sie bitten, in allen Bereichen des Klinikums Ruhe einzuhalten. Von 21:30 Uhr bis 06:00 Uhr ist für unsere Patient:innen nächtliche Ruhezeit.
 

§3 Post, Telefon und Internet

Die für Patient:innen eingehende Post wird durch das Pflegepersonal ausgehändigt.

In den Zimmern befinden sich Fernsehgeräte. Bitte nehmen Sie bei der Benutzung Rücksicht auf Ihre Mitpatient:innen. Selbiges erbitten wir für die Benutzung von Smartphones, Notebooks, eBook-Reader, portablen DVD-Player und anderer Unterhaltungselektronik.

Um die Erholung der Patient:innen während der Ruhezeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie nach Möglichkeit, ganz oder weitgehend auf die genannte Technik zu verzichten. Jedenfalls sollte die Benutzung solcher Geräte während der Ruhezeiten mit besonderer Rücksicht erfolgen und bei Beschwerden über Beeinträchtigungen von Mitpatient:innen eingestellt werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass für den Verlust elektronischer Geräte durch das Klinikum keine Haftung übernommen wird.

Auf einigen Stationen kann die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones etc. aus sicherheitstechnischen Gründen, insbesondere zur Vermeidung von Störungen an empfindlichen medizinisch-technischen Geräten, untersagt sein. Bitte achten Sie auf entsprechende Beschilderungen und halten Sie sich an die entsprechenden Anweisungen.


§4 Haftungsbeschränkung

Zur Verhütung der Verlustgefahr möchten wir Sie bitten, grundsätzlich keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mit in das Klinikum zu bringen.

Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patient:innen bleiben, und für Fahrzeuge des Patient:innen, die auf dem Krankenhausgrundstück oder auf einen vom Universitätsklinikum bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet der Krankenhausträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, das gleiche gilt für Verlust von Geld- und Wertgegenständen, die nicht der Verwaltung zur Verwahrung übergeben wurden.

Für persönliche Dinge, wie Hörgeräte, Zahnprothesen, Blutdruckgeräte, Brillen, Kontaktlinsen, Schmuck usw. wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Haftungsansprüche wegen Verlust oder Beschädigung von Geld und Wertsachen, die durch die Verwaltung verwahrt wurden sowie für Nachlassgegenstände, die sich in der Verwahrung der Verwaltung befunden haben, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt frühestens mit der Entlassung des Patienten.
 

§5 Einrichtung

Alle Benutzer:innen werden gebeten, die Einrichtungen der Universitätsklinik schonend zu behandeln. Die Haftung für eine schuldhaft verursachte Beschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbstständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Aufzüge und andere Transporteinrichtungen sind ausschließlich ihrem Zweck entsprechend zu nutzen.

 
§6 Heil- und Arzneimittel

Während des Klinikaufenthaltes sind von den Patient:innen nur die von den Ärzt:innen des Krankenhauses verordneten, zugelassenen oder bereitgestellten Arznei- und Hilfsmittel zu verwenden.

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patient:innen von den Ärzt:innen oder auf ärztliche Anweisung durch das Pflegepersonal verabreicht.

Diese und die von behandelnden Ärzt:innen aus medizinischen Gründen oder den Mitarbeiter:innen der Hygieneabteilung aufgrund hygienischer Erfordernisse getroffenen Anweisungen dienen der Genesung und der Sicherheit unserer Patient:innen.

Ein Handeln entgegen diesen Anweisungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel als die von den Klinikumsärzt:innen verordneten daher unbedingt mit diesen ab.
 

§7 Verpflegung

Die Verpflegung der Patient:innen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät).

Wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie bitte mitgebrachte Speisen und Getränke zusammen mit Ihren Besucher:innen in den Sitzgruppen außerhalb der Patientenzimmer ein.

Wir bitten Sie, im Voraus abzuklären, ob die mitgebrachten Speisen und Getränke zu Ihrer Behandlung passen und dies mit dem Pflegepersonal zu besprechen. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.
 

§8 Besuch

Besucher:innen sind in unserem Klinikum herzlich willkommen. Krankenbesuche von Angehörigen und nahestehenden Personen sind für das Wohlergehen unserer Patient:innen auf den Stationen von hoher Bedeutung.

Wir bitten Sie, die Anzahl der Besucher:innen pro Patient:in auf 2-3 Personen pro Tag zu beschränken.

In den Kinderkliniken sollen sich nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig bei einem Patienten / einer Patientin im Zimmer aufhalten.

Kinder unter 14 Jahren sollen Patient:innen nur in Begleitung Erwachsener besuchen.

Bitte verhalten Sie sich während Ihres Krankenbesuches rücksichtsvoll, um den Genesungsprozess aller anwesenden Patient:innen zu fördern.

Dazu gehört, dass Anweisungen des Klinikpersonals zu folgen ist.

Auf den Normalstationen ist ein Besuch nicht an feste Zeiten gekoppelt. Um die nächtliche Ruhe der Patient:innen zu gewährleisten, sind Besuche auf die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten zu beschränken. Für die Intensivstationen können separat festgelegte Zeiten gelten.

Auf den Intensivstationen und Infektionsbereichen sowie in besonders gefährdeten Bereichen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher:innen dieser Bereiche müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom ärztlichen Personal angeordnet oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Besuche oder Begleitung von Patient:innen bei Kranken mit übertragbaren Krankheiten,

  • durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen und

  • durch betrunkene oder sonst in irgendeiner Weise sich unter dem Einfluss bewusstseinsverzerrender Substanzen befindlicher Personen

nicht gestattet werden können.

Die Besuchsregelungen können jederzeit an die aktuelle Situation angepasst werden. Die aktuell gültigen Aushänge und Informationen müssen beachtet werden.
 

§9 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Das Erstellen von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Beschäftigten, Patient:innen, Besucher:innen oder Gästen ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes untersagt.

Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere personenbezogene Daten sind Eigentum des UKGM. Entsprechende Unterlagen dürfen ebenfalls nicht aufgenommen werden. Eine Ausnahmeregelung ist ausschließlich mit Genehmigung der Geschäftsführung sowie der betroffenen Personen möglich.
 

§ 10 Beschwerden und Anregungen

Bei Anregungen und Beschwerden können Sie sich jederzeit an die Stationsärzt:innen und das Pflegepersonal wenden. Für anonymisierte Anregungen und Beschwerden hängen auf den Stationen entsprechend beschriftete Briefkästen aus.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, schriftliche Beschwerden jederzeit an das Beschwerdemanagement der ärztlichen Geschäftsführung zu richten.
Zudem kümmern sich die Patientenfürsprecher:innen gerne um Ihre Anliegen und Beschwerden.
 

§11 Hausrecht

Die Geschäftsführer:innen oder von ihnen beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.

Patient:innen, Begleitpersonen und Besucher:innen können bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die auf dem Klinikumsgelände geltenden Verkehrsregelungen des Klinikums bzw. des Geländes verwiesen werden. Ggf. kann gegen sie ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für die durch die zwangsweise Entlassung entstehenden nachteiligen Folgen tragen die Patient:innen die Verantwortung.

Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikumseigentum kann der Verursacher oder die Verursacherin durch die Klinik haftbar gemacht werden.

Das Mitführen von Waffen jeder Art (z.B. Schusswaffen, Messer außerhalb des üblichen Alltagsgebrauchs, Pfefferspray, etc.) sowie von explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen ist auf dem Klinikgelände untersagt.

Sollten derartige Gegenstände aus einem bestimmten Grund (z.B. Polizei im Dienst) ins Klinikum eingebracht werden müssen, ist dies mit der Klinikumsleitung oder dem Sicherheitsdienst abzustimmen.

Zum Zweck der Sicherheit kann das Klinikgelände in bestimmten Bereichen videoüberwacht sein. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dient dem Schutz von Patient:innen, Mitarbeiter:innen und Eigentum.

Folgen Sie den Anweisungen des Klinikpersonals und des Sicherheitsdienstes umgehend und vollumfänglich. Dies betrifft medizinische Weisungen, organisatorische Hinweise und allgemeine Aufforderungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung.

Das Personal ist angehalten, für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen; seinen Aufforderungen ist daher Folge zu leisten.
 

§ 12 Entlassung

Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum des Krankenhauses an den Verleiher zurückzugeben.
 

§ 13 Allgemeine Vertragsbedingungen

Neben dieser Hausordnung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (siehe Aushang).
 

Marburg, den 05.11.2025

Dr. Gunther K. Weiß                                    Dr. Sylvia Heinis                                      Prof. Dr. Uwe Wagner
Vorsitzender der Geschäftsführung           Kaufmännische Geschäftsführerin          Ärztlicher Geschäftsführer