Kalkulation und Vorauszahlung
Auf Basis der eingereichten Unterlagen erhalten die Patienten eine unverbindliche Vorauskalkulation der Kosten für die voraussichtlichen Behandlungsleistungen. Außerdem wird ein Vorstellungs- und/oder Behandlungstermin vorgeschlagen.
Der Kostenvoranschlag gilt als angenommen, wenn die entsprechende Vorauszahlung geleistet ist bzw. eine entsprechende schriftliche Zusage gemacht wurde. Im Anschluss können Bestätigungen und Einladungsschreiben versandt werden, mit denen ein Visumsantrag bei der jeweils zuständigen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden kann.