QM-System
1 Qualitätsmanagementsystem: Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheke des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH (UKGM) wird im vorliegenden Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) und in den zugehörigen Qualitätsmanagement-(QM-)Dokumenten beschrieben. Das QMS der Klinikapotheke orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN ISO 9001. Es soll sicherstellen, dass die Aufgaben im Geltungsbereich unter Einhaltung der rechtlichen und normativen Anforderungen für Apotheken, in entsprechend anforderungsgerechter Qualität und zur Zufriedenheit des Kunden durchgeführt werden. Durch gezieltes und systematisches Planen aller Prozesse und Tätigkeiten, der Nahtstellen und durch Zuordnung von Verantwortlichkeiten sollen vorausschauend Fehler, Fehlerquellen und negative Auswirkungen auf die Qualität der Prozesse, Tätigkeiten und Produkte vermieden werden. Das QMS soll einerseits den Nachweis über die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch dokumentierte Prozesse und Tätigkeiten erbringen, und andererseits durch die konsequente Anwendung, Überwachung und Bewertung eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an die sich verändernden Gegebenheiten und Anforderungen gewährleisten. Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Nennung und Bezeichnung von Personen unabhängig vom Geschlecht grammatikalisch nur die männliche Form erwähnt. Der grammatikalische Begriff bezieht sich inhaltlich auf alle im QMH und den zugehörigen QM-Dokumenten erwähnten weiblichen und männlichen Personen. Die Gesamtverantwortung für das QMS liegt bei der Apothekenleitung. Sie wird in ihren Aufgaben durch den Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) unterstützt.
2 Geltungsbereich: Das QMS ist für die Arbeitsbereiche der Klinikapotheke am Standort Marburg und am Standort Gießen laut QMH-AH-1 Organigramm der Klinikapotheke und QMH-AH-2 Räumlicher Geltungsbereich gültig.
3 Prozessorientierung: Das QMS ist prozessorientiert und gliedert sich in Führungsprozesse, Kernprozesse und unterstützende Prozesse. Die Wechselwirkung der Prozesse wird durch den Aufbau des QMH als Prozesslandschaft wiedergegeben. Insbesondere für die Führungsprozesse liegt die Verantwortung bei der Apothekenleitung. Für die Kernprozesse und unterstützenden Prozesse sind die in den einzelnen Prozessanweisungen unter „Prozessverantwortung“ und „Durchführungsverantwortung“ benannten Funktionen und Funktionsgruppen verantwortlich. Ausgelagerte Prozesse und solche Prozesse, die teilweise extern durchgeführt werden, sind im internen Datennetz entsprechend gekennzeichnet (*) und grau hinterlegt. Teilprozesse innerhalb der Prozessanweisungen sind ebenso gekennzeichnet und mit dem Hinweis „extern“ versehen.
4 Verbindlichkeitserklärung: Die Apothekenleitung verpflichtet sich und alle Mitarbeiter verbindlich, die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele der Apotheke zu verfolgen und alle Prozesse und Tätigkeiten nach den Vorgaben des QMH und der zugehörigen QM-Dokumente auszuführen. Die Apothekenleitung verpflichtet sich, alle Mitarbeiter fortlaufend über die für den jeweiligen Verantwortungs- und Arbeitsbereich geltenden Vorgaben zu informieren. So stellt die Apothekenleitung die Einhaltung der im QMS festgelegten Vorgaben sicher.